Hebamme
Ronja Bäuerle
Bild von Ray Hennessy aus Unsplash

Betreuung und Begleitung bei Fehlgeburten

Bei einer Fehlgeburt haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe. 

In dieser besonders belastenden Situation können Sie sich gerne bei mir melden. 

Nach der Feststellung einer Fehlgeburt, muss nicht direkt eine Einleitung oder Ausschabung in Vollnarkose durchgeführt werden. Vielleicht möchten Sie sich in Ruhe zu Hause von Ihrem Kind verabschieden und abwarten bis selbständig Blutungen einsetzen und sich der Körper von Ihrem Kind verabschieden kann. Ich als Hebamme kann Sie vor, während und nach einer Fehlgeburt begleiten und berate Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können.


Melden Sie sich gerne unter dem Kontaktformular bei mir, oder rufen Sie mich an.